Meldungen

 


22. August 2022

Bezugsangebot wird am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Heidelberg (pta017/22.08.2022/13:17) -

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Die Hauptversammlung der SPARTA AG hat am 1. Juni 2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 27.853.742,00 Euro wird um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) erhöht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten.

Die Neuen Aktien sind gewinnanteilberechtigt für alle Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Die Neuen Aktien werden mit einem Bezugsverhältnis von 1:3 zu einem Bezugspreis von 36,51 Euro je Neuer Aktie ausgegeben.

a) Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist, somit aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,81007454 Aktien der Beta Systems Software AG an die SPARTA AG übertragen. Eine letzte auf die einzubringenden Aktien der Beta Systems Software AG entfallende Aktienspitze ist auf die nächste volle Aktie aufzurunden. Soweit der Einbringungswert der eingebrachten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der SPARTA AG einzustellen.

b) Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Dabei werden die Neuen Aktien von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu beauftragenden Institut bzw. Unternehmen, das diese Funktion nach § 186 Abs. 5 AktG ausüben darf, zum Ausgabebetrag von 14,00 Euro je Neuer Aktie mit der Verpflichtung übernommen, sie den übrigen Aktionären im Verhältnis 1:3 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von 36,51 Euro zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug angemessener Kosten – an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Für je eine alte Aktie können also drei Neue Aktien bezogen werden. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt und endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Bezugsrechtehandel im Freiverkehr an einer deutschen Börse einzurichten

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Vorstand hat am 18. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung in Bezug auf den unter vorstehend b) genannten Teil der Kapitalerhöhung, der Gegenstand des zu veröffentlichenden Bezugsangebots ist, festgelegt. Folglich bezieht sich das zu veröffentlichende Bezugsangebot nicht auf sämtliche Neue Aktien, sondern auf diejenigen Neuen Aktien, welche nicht auf die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft entfallen, und somit lediglich auf 2.626.353 Neue Aktien. Soweit im Folgenden Aktionäre in Bezug genommen werden, sind damit die Aktionäre der Gesellschaft außer der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gemeint. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 zum Bezug angeboten, d.h. für eine alte Aktie können bis zu drei Neue Aktien bezogen werden (“Bezugsangebot”). Die Gesellschaft wird einen Bezugsrechtshandel im Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einrichten.

Die SPARTA AG wird am 23. August 2022 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (Lit. b) des Beschlusses der Hauptversammlung) im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder unter https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-august-2022/ die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist beginnt am 24. August 2022 und endet am 7. September 2022. Jeder Aktionär außer der Deutsche Balaton AG kann innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 36,51 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und den anderen Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, “ex Bezugsrecht” notiert.

Im Zeitraum vom 24. August 2022 bis 5. September 2022 hat die Gesellschaft einen Bezugsrechtshandel an der Börse Hamburg eingerichtet.

Die Gesellschaft hat einen Prospekt veröffentlicht, der unter https://www.sparta.de/ zum Abruf zur Verfügung steht und kostenlos zur Ausgabe bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift angefordert werden kann:

SPARTA AG

Ziegelhäuser Landstraße 1

69120 Heidelberg

Maßgeblich für das Angebot ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Wertpapierprospekt, der auf der Sparta-Website unter https://www.sparta.de/ im Investoren-Bereich zur Verfügung steht. Die Billigung durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

(Ende)

 

21. Juli 2022

Wertberichtigung einer wesentlichen Beteiligung

Heidelberg (pta018/21.07.2022/10:30) – Der Vorstand der SPARTA AG hat heute erfahren, dass die Geschäftsführung der Wiluna Mining Corporation Limited (“Wiluna”, ASX: WMC), einem Goldproduzenten mit Sitz in Perth, Australien, an dem die SPARTA AG einen Anteil von rd. 7 % hält, am 20. Juli 2022 entschieden hat, ein Insolvenzplanverfahren (“Voluntary Administration”) einzuleiten.

Zuletzt hatte Wiluna eine Kapitalerhöhung durchgeführt und ein neues Management eingesetzt, das eine Überarbeitung des bestehenden Abbauplans für die bestehende Ressource von 5,5 Mio. Unzen Gold vornehmen sollte. Zunehmender Kostendruck, eine Verschärfung der Zahlungsbedingungen bestehender Kreditoren, Fachkräftemangel infolge der COVID-19-Pandemie, Verzögerungen im Projekthochlauf sowie die weltweiten Einschränkungen im Schiffsverkehr führten nun gemäß heutiger Mitteilung des Insolvenzverwalters (“Administrator”) zu einem Mangel an Working Capital, der im Zeitraum bis zur Finalisierung des neuen Abbauplans nicht überbrückt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der SPARTA AG entschieden, die Beteiligung an der Wiluna vollständig abzuwerten. Die historischen Anschaffungskosten der Beteiligung an Wiluna, bestehend aus Aktien und Optionen, die erstmalig im Jahr 2020 erworben wurde, belaufen sich auf rd. 12,9 Mio. Euro und werden im Zuge der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 30. Juni 2022 vollständig wertberichtigt.

Bezogen auf das am 6. Juli 2022 im Rahmen der Prognoseanpassung mitgeteilte vorläufige wirtschaftliche Reinvermögen der SPARTA AG zum 30. Juni 2022 von rd. 141 Mio. Euro bzw. rd. 71 Euro je Aktie ergibt sich unter Berücksichtigung der bereits bis dahin vorgenommenen Abschreibungen ein zusätzlicher negativer Reinvermögenseffekt in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro bzw. 2,13 Euro je SPARTA-Aktie.

(Ende)

 

06. Juli 2022

Prognoseanpassung

Heidelberg (pta013/06.07.2022/10:37) – Aufgrund der deutlich rückläufigen Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens der SPARTA AG im Zuge des allgemeinen Kurseinbruchs im laufenden Geschäftsjahr und auf Basis einer heute erstellten, ungeprüften Zwischenrechnung hat der Vorstand in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die im Geschäftsbericht 2021 veröffentlichte Prognose anzupassen.

Für den laufenden Zeitraum 2018 bis 2022 geht der Vorstand nun davon aus, dass die durchschnitt­liche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung von 2,5 % p.a. und damit deutlich unterhalb des Langfrist­rendite­ziels von 10 % liegt. Wir unter­stel­len dabei für die Reinvermögensentwicklung im Ge­schäfts­jahr 2022 eine deutlich negative Rendite. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir “in der Größenordnung” mit einer Abweichung von weniger als 5,0%-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2018 bis 2022 zwischen -2,5 % p.a. und +7,5 % p.a. erwarten.

Bislang wurde eine durchschnitt­liche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung von 7,5 % p.a. mit einer Abweichung von weniger als 4,0%-Punkten prognostiziert, was der Erwartung einer durch­schnittlichen Fünfjahresrendite 2018 bis 2022 zwischen +3,5 % p.a. und +11,5 % p.a. entspricht.

Das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG betrug zum 30. Juni 2022 rd. 141 Mio. Euro und damit rd. 71 Euro je Aktie. Dies entspricht einem Rückgang seit Jahresbeginn um rd. 27 %.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Während sich im ersten Quartal viele Rohstofftitel gegen den Markttrend behaupten konnten, hat sich das Bild seitdem deutlich eingetrübt. Rezessionserwartungen, US-Dollar-Stärke sowie sinkende Margenerwartungen durch steigende Energiepreise und allgemeine Kostensteigerungen bei stagnierenden oder rückläufigen Rohstoffpreisen ließen die Kurse vieler Rohstoffwerte deutlich sinken. Damit konnte sich das Portfolio der SPARTA AG, das derzeit rund zur Hälfte im Rohstoffbereich investiert ist, bislang nicht wie erwartet von der negativen Gesamtmarktentwicklung abkoppeln.

(Ende)

 

30. Mai 2022

Aktuelles Reinvermögen

Heidelberg (pta039/30.05.2022/14:57) – Das Reinvermögen der SPARTA AG beträgt zum 27. Mai 2022 rd. 165 Mio. Euro und damit rd. 83 Euro je Aktie.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Beteiligungsportfolios in den letzten Monaten, einer heute erstellten, ungeprüften Zwischenrechnung sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Marktumfelds hält der Vorstand an der im Geschäftsbericht 2021 veröffentlichten Prognose fest.

Für den laufenden Zeitraum 2018 bis 2022 geht der Vorstand damit weiter davon aus, dass die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung von 7,5 % liegen wird. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir “in der Größenordnung” unter Berücksichtigung der im Prognosezeitpunkt herrschenden hohen Volatilität an den Kapitalmärkten als eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2018 bis 2022 zwischen 3,5 % p.a. und 11,5 % p.a.

Vor dem Hintergrund des Reinvermögensrückgangs seit Jahresbeginn um rd. 14 % und der anhaltend volatilen Kapitalmarktentwicklung unterzieht der Vorstand die Prognose einer regelmäßigen Überprüfung.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. SPARTA’s ausgewiesenes HGB-Ergebnis bzw. das HGB-Eigenkapital hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab.

(Ende)

 

05. Mai 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Kapitalerhöhung vor

Heidelberg (pta106/05.05.2022/22:10) – Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA AG haben heute beschlossen, der für den 1. Juni 2022 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 27.853.742,00 Euro um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) zur Abstimmung vorzulegen.

Gemäß Beschlussvorschlag werden die Neuen Aktien den Aktionären zum Bezug angeboten und mit einem Bezugsverhältnis von 1:3 zu einem Bezugspreis von 36,51 Euro je Neuer Aktie ausgegeben. Für je eine alte Aktie können also drei Neue Aktien bezogen werden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist dabei berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist, somit aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG (die “Beta Systems-Aktien”) mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,81007454 Beta Systems-Aktien an die SPARTA AG übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 45,07 Euro je Beta Systems-Aktie zugrunde, der sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 ergibt, mit deren Durchführung die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, vom Vorstand der SPARTA AG beauftragt wurde.

Weitere Einzelheiten sind der Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen, die zeitnah im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht werden wird. Das vollständige Wertgutachten wird vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung als PDF-Datei auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein und zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird das Bewertungsgutachten jedem Aktionär nach Veröffentlichung unverzüglich und kostenlos übersandt.

(Ende)

 

16. Februar 2022

Angebot der Deutsche Balaton AG zur Einbringung von Beta Systems-Aktien mittels gemischter Sach- und Barkapitalerhöhung

Heidelberg (pta024/16.02.2022/12:28) – Der Vorstand der SPARTA AG („SPARTA”) hat heute von der Mehrheitsaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft („Deutsche Balaton”) ein Angebot erhalten, bis zu 2.707.517 von der Deutsche Balaton gehaltene Aktien der Beta Systems Software AG zu übernehmen. Die Aktien der Beta Systems Software AG („Beta-Aktien”) sind unter der ISIN DE000A2BPP88 im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Der Kurswert sämtlicher angebotenen Beta-Aktien beläuft sich zum gestrigen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse auf rund 108 Mio. Euro.

Zur Umsetzung der Transaktion schlägt die Deutsche Balaton die Einbringung der Beta-Aktien in die SPARTA in Form einer gemischten Sach- und Barkapitalerhöhung unter Wahrung des Bezugsrechts der weiteren Aktionäre vor. Die Deutsche Balaton beabsichtigt mit der geplanten Einbringung die SPARTA beim angestrebten weiteren Ausbau ihres Anlagevolumens zu unterstützen.

Derzeit hält die SPARTA 718.022 Beta-Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 15 % am Grundkapital der Gesellschaft. Im Fall einer vollständigen Einbringung sämtlicher angebotenen Beta-Aktien würde sich der Anteil der SPARTA an der Beta Systems Software AG auf knapp 72 % erhöhen.

Der Vorstand der SPARTA wird das Angebot der Deutsche Balaton prüfen, insbesondere hinsichtlich der Bewertung der vorgeschlagenen Sacheinlage durch ein externes Gutachten, möglicher wirtschaftlicher und steuerlicher Implikationen sowie hinsichtlich des Interesses weiterer SPARTA-Aktionäre an einer Teilnahme an der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme.

Vorbehaltlich der Erkenntnisse aus der Prüfung wird der Vorstand auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg über die konkrete Ausgestaltung und den möglichen Zeitplan der von der Hauptversammlung zu beschließenden Kapitalmaßnahme informieren.

(Ende)