Meldungen

 


03. April 2023

Reinvermögen zum 31. März 2023

Heidelberg (pta/03.04.2023/12:25) – Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. März 2023 mit rd. 176 Mio. Euro und damit rd. 50,00 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

03. Januar 2023

Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2022

Heidelberg (pta009/03.01.2023/16:45) – Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2022 mit rd. 174 Mio. Euro und damit rd. 49,50 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen, insbesondere Steuerschätzungen, und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der SPARTA AG zum 31.12.2022 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2018 bis 2022 bei rd. -0,2 % p.a. und damit im Rahmen der zuletzt am 6. Juli 2022 angepassten Prognose. Der Reinvermögensrückgang im Jahr 2022 beträgt rd. 30 %, wobei der Vorjahreswert zu Vergleichszwecken um die im Oktober 2022 eingetragene Kapitalerhöhung angepasst wurde.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital der SPARTA AG hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird voraussichtlich im April 2023 veröffentlicht.

(Ende)

 

10. Oktober 2022

Directors Dealings

Heidelberg (pta017/10.10.2022/14:16) – Mitteilung

 

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
2 Grund der Meldung
a) Position/Status In enger Beziehung
Wilhelm K. T. Zours
Aufsichtsrat
b) Erstmeldung
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name SPARTA AG
b) LEI 529900ENOE342DU53X12
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Aktie
Kennung DE000A0NK3W4
b) Art des Geschäfts Sonstiges
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Bezugsrechten
c) Preis(e) Volumen
36,51 EUR 53.074.587,00 EUR
d) Aggregierter Preis Aggregiertes Volumen
36,51 EUR 53.074.587,00 EUR
e) Datum des Geschäfts 10.10.2022 UTC+2
f) Ort des Geschäfts Außerhalb eines Handelsplatzes

 

(Ende)

 

10. Oktober 2022

Eintragung der Kapitalerhöhung und wirtschaftliches Reinvermögen zum 30.09.2022

Heidelberg (pta012/10.10.2022/11:27) – Mit dem heutigen Tag wurde die Kapitalerhöhung der SPARTA AG wirksam in das Handelsregister eingetragen. Das neue Grundkapital beträgt nunmehr 49.221.732,00 Euro bei insgesamt 3.515.838 ausgegebenen Aktien. Die neuen Aktien sollen den Zeichnern baldmöglichst in ihren Depots gutgeschrieben werden.

Unter der Annahme, dass die Kapitalerhöhung bereits zum 30. September 2022 wirksam eingetragen worden wäre, errechnet sich per 30. September 2022 ein wirtschaftliches Reinvermögen der SPARTA AG von rd. 167 Mio. Euro bzw. rd. 47,50 Euro je Aktie.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

30. September 2022

SPARTA erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Beta Systems Software AG

Heidelberg (pta034/30.09.2022/17:35) – Die SPARTA AG hat heute mit Ihrer Mehrheitsaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft einen Kaufvertrag über 750.000 Aktien der Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf 45,07 Euro je Aktie und entspricht damit dem Einbringungswert je Beta Systems-Aktie in der kürzlich durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung, deren Eintragung zum jetzigen Zeitpunkt noch aussteht. Durch die Transaktion erhöht sich der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG von 41,2 % auf 57,5 %.

(Ende)

 

12. September 2022

Ergebnis der Kapitalerhöhung 2022

Heidelberg (pta024/12.09.2022/14:00) – Die SPARTA AG hatte am 23. August 2022 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist begann am 24. August 2022 und endete am 7. September 2022. Jeder Aktionär konnte innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 36,51 Euro je Neuer Aktie zeichnen, wobei die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft berechtigt war, entsprechend ihrem Bezugsrecht Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage in Form von Aktien der Beta Systems Software AG zu beziehen.

Hiermit gibt die SPARTA AG bekannt, dass Zeichnungen für 1.526.285 Neue Aktien eingegangen sind, wovon 72.585 Neue Aktien gegen Bareinlage bezogen wurden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat 1.453.700 Neue Aktien gegen Sacheinlage von 1.177.606 Aktien der Beta Systems Software AG bezogen. Die Kapitalerhöhung wurde somit zu 25,6 % gezeichnet. Damit stehen der Gesellschaft neue Barmittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG erhöht sich im Zuge der Sacheinlage von 15,6 % auf 41,2 %.

(Ende)