Meldungen

 


24. April 2024

Vorschläge an die kommende ordentliche Hauptversammlung und Skizzierung geplanter Strukturmaßnahmen

Heidelberg (pta035/24.04.2024/17:45 UTC+2)

Der Vorstand der SPARTA AG (die “Gesellschaft”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vorzuschlagen. Darüber hinaus soll der Hauptversammlung die Änderung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September vorgeschlagen werden.

Die Beschlussvorschläge dienen der Vorbereitung der nachfolgend skizzierten Strukturmaßnahmen, die – wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert – eine künftige Nutzung der bestehenden erheblichen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft ermöglichen und in den kommenden Wochen evaluiert und weiter vorbereitet werden:

1. Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung. Die Kapitalerhöhung soll auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands einem Betrag von rd. 30 Mio. Euro entsprechen. Für die anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung ist eine Reduzierung des Grundkapitals um rd. 92 Mio. Euro vorgesehen. Nach Umsetzung beider Maßnahmen wird sich der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie von derzeit 14,00 Euro auf 1,00 Euro verringern. Die Zahl der ausgegebenen SPARTA-Aktien soll dabei unverändert bleiben.

2. Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September, um einen Gleichlauf des Geschäftsjahresendes der Gesellschaft mit dem der Beta Systems Software AG (“Beta Systems”) zu erreichen, an der die SPARTA AG derzeit rund 75 % hält.

3. Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der SPARTA Invest AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, und Einlage aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere die bestehenden Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems, in die Kapitalrücklage der SPARTA Invest AG.

4. Einer späteren Hauptversammlung der Gesellschaft (nach gegenwärtigem Kenntnisstand voraussichtlich Anfang 2025) soll Folgendes zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

a. die Ausschüttung einer Sachdividende an die SPARTA-Aktionäre in Form von Aktien der SPARTA Invest AG. Die Dividendenausschüttung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft. Die Aktien der SPARTA Invest AG sollen ein eigenständiges Listing erhalten, voraussichtlich im Freiverkehr einer deutschen Börse.

b. eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die Gesellschaft und Fortführung des operativen Geschäfts der Beta Systems unter Änderung des Firmennamens der SPARTA.

Nach Umsetzung der skizzierten Maßnahmen würden Aktionäre für jede Aktie an der Gesellschaft zusätzlich eine gelistete SPARTA Invest-Aktie halten.

Die Gesellschaft verfügt über erhebliche steuerliche Verlustvorträge (derzeit rd. 95 Mio. Euro), die sie mit künftigen Gewinnen aus dem operativen Geschäft der dann auf sie verschmolzenen Beta Systems verrechnen kann. Das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft wird von der SPARTA Invest AG fortgeführt, jedoch ohne die Beta Systems-Beteiligung.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen einschließlich der Zustimmung der Hauptversammlung der Beta Systems zur Verschmelzung mit der Gesellschaft sowie vorbehaltlich der Erkenntnisse der Prüfung und Vorbereitung der vorgenannten weiteren Maßnahmen wird der Vorstand die weiteren Details der geplanten Maßnahmen rechtzeitig auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen bekannt geben.

(Ende)

 

02. April 2024

Reinvermögen zum 31.03.2024

Heidelberg (pta055/02.04.2024/14:03 UTC+2)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. März 2024 mit rd. 209,8 Mio. Euro festgestellt. Hierin enthalten ist der Zufluss aus der am 9. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragenen Bar- und Sachkapitalerhöhung im Volumen von rd. 37,2 Mio. Euro, bewertet zu Marktwerten. Auf Basis von nunmehr 4.822.917 ausgegebenen Aktien ergibt sich ein Reinvermögen je Aktie von rd. 43,50 Euro.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

09. Februar 2024

Directors Dealings

Heidelberg (pta018/09.02.2024/13:59 UTC+1) – Mitteilung

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
2 Grund der Meldung
a) Position/Status In enger Beziehung
Wilhelm K. T. Zours
Aufsichtsrat
b) Erstmeldung
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name SPARTA AG
b) LEI 529900ENOE342DU53X12
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Aktie
Kennung DE000A0NK3W4
b) Art des Geschäfts Sonstiges
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Bezugsrechten
c) Preis(e) Volumen
28,49 EUR 36.578.339,49 EUR
d) Aggregierter Preis Aggregiertes Volumen
28,49 EUR 36.578.339,49 EUR
e) Datum des Geschäfts 09.02.2024 UTC+1
f) Ort des Geschäfts Außerhalb eines Handelsplatzes

(Ende)

 

09. Januar 2024

Ergebnis der Kapitalerhöhung 2023/24

Heidelberg (pta019/09.01.2024/14:23 UTC+1)

Die SPARTA AG hatte am 15. Dezember 2023 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 23. August 2023 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist begann am 18. Dezember 2023 und endete am 5. Januar 2024. Jeder Aktionär außer der Deutsche Balaton AG konnte innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 28,49 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft war entsprechend ihrem Bezugsrecht berechtigt bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage in Form von Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG zu beziehen.

Hiermit gibt die SPARTA AG bekannt, dass Zeichnungen für 1.307.079 Neue Aktien eingegangen sind, wovon 23.178 Neue Aktien gegen Bareinlage bezogen wurden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat 1.283.901 Neue Aktien gegen Sacheinlage von je 816.911 Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG bezogen. Die Kapitalerhöhung wurde somit zu rd. 74,4 % gezeichnet. Damit stehen der Gesellschaft nach Eintragung der Kapitalerhöhung neue Barmittel in Höhe von rd. 0,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG erhöht sich im Zuge der Sacheinlage von rd. 57,7 % auf rd. 75,4 %.

(Ende)

 

03. Januar 2024

Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2023

Heidelberg (pta012/03.01.2024/12:00 UTC+1)

Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2023 mit rd. 178 Mio. Euro und damit rd. 50,50 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der SPARTA AG zum 31. Dezember 2023 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2019 bis 2023 bei rd. +3,8 % p.a. und damit im Rahmen der Prognose. Der Reinvermögensanstieg im Jahr 2023 auf Basis vorläufiger Zahlen beträgt somit rd. 2 %.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital der SPARTA AG hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2023 wird voraussichtlich im April 2024 veröffentlicht.

(Ende)

 

14. Dezember 2023

Bezugsangebot wird am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Heidelberg (pta030/14.12.2023/16:34 UTC+1)

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Die Hauptversammlung der SPARTA AG (die “Gesellschaft”) vom 23. August 2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 49.221.732,00 Euro um bis zu 24.610.866,00 Euro auf bis zu 73.832.598,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten und mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 zu einem Bezugspreis von 28,49 Euro je Neuer Aktie ausgegeben.

Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (“DBAG”) wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die DBAG ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage von Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG zu beziehen. Von diesem Recht hat die DBAG vollumfänglich Gebrauch gemacht und 1.283.901 Neue Aktien gegen Sacheinlage gezeichnet.

Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. Dezember 2023 beschlossen, die futurum bank AG (“futurum bank”) zur Zeichnung von 474.017 Neuen Aktien (auf das Bezugsrecht auf eine Neue Aktie wurde verzichtet) zuzulassen mit der Maßgabe, die Bezugsaktien den bisherigen Aktionären zum Bezug anzubieten.

Die DBAG hat zusätzlich zu ihren eigenen unmittelbaren Bezugsrechten sämtliche mittelbaren Bezugsrechte eines anderen Aktionärs erworben. Ihr stehen daher mittelbare Bezugsrechte auf 290.663 Neue Aktien zum Gesamtbezugspreis von 8.280.988,87 Euro zu. Die DBAG hat sich verpflichtet, die erworbenen mittelbaren Bezugsrechte nur selbst auszuüben oder außerbörslich an andere qualifizierte Anleger zu veräußern, die die entsprechende Verpflichtung übernehmen. Die futurum bank hat der DBAG und etwaigen anderen qualifizierten Anlegern, die mittelbare Bezugsrechte von ihr erworben haben, außerhalb des vorliegenden öffentlichen Bezugsangebots vorab die Gelegenheit gegeben, ihre mittelbaren Bezugsrechte auszuüben.

Folglich bezieht sich das zu veröffentlichende Bezugsangebot nicht auf sämtliche Neuen Aktien, sondern lediglich auf die verbleibenden 183.354 Neuen Aktien (“Bezugsaktien”) zum Gesamtbezugspreis von 5.223.755,46 Euro. Soweit im Folgenden Aktionäre in Bezug genommen werden, sind damit die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft mit Ausnahme der DBAG gemeint. Die Bezugsaktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten, d.h. für zwei alte Aktie kann eine Bezugsaktie bezogen werden (“Bezugsangebot”).

Die SPARTA AG wird das Bezugsangebot am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder nach Veröffentlichung unter https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-2023/ die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist beginnt am 18. Dezember 2023 und endet am 5. Januar 2024. Jeder Aktionär außer der DBAG kann innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 28,49 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und den anderen Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, “ex Bezugsrecht” notiert.

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (“Prospektverordnung”) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Gemäß der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Nummer 2 des Wertpapierprospektgesetzes wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapier-Informationsblatt (“WIB”) erstellt, dessen Veröffentlichung am 12. Dezember 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Das WIB wird am 15. Dezember 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft (https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-2023/) veröffentlicht. Exemplare des WIB in Papierform werden bei der SPARTA AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, E-Mail: info@sparta.de, Fax: +49 6221 6492424 während der üblichen Geschäftszeiten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Bezugsrechtsinhabern wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts das WIB aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt “Mit dem Wertpapier und der Emittentin verbundene Risiken” beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Ferner wird den Aktionären empfohlen, die Finanzberichte und andere auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparta.de verfügbaren Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

(Ende)