02. April 2024
Reinvermögen zum 31.03.2024
Heidelberg (pta055/02.04.2024/14:03 UTC+2)
Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. März 2024 mit rd. 209,8 Mio. Euro festgestellt. Hierin enthalten ist der Zufluss aus der am 9. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragenen Bar- und Sachkapitalerhöhung im Volumen von rd. 37,2 Mio. Euro, bewertet zu Marktwerten. Auf Basis von nunmehr 4.822.917 ausgegebenen Aktien ergibt sich ein Reinvermögen je Aktie von rd. 43,50 Euro.
Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
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