14. Dezember 2023

Bezugsangebot wird am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht

 

Heidelberg (pta030/14.12.2023/16:34 UTC+1)

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Die Hauptversammlung der SPARTA AG (die “Gesellschaft”) vom 23. August 2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 49.221.732,00 Euro um bis zu 24.610.866,00 Euro auf bis zu 73.832.598,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten und mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 zu einem Bezugspreis von 28,49 Euro je Neuer Aktie ausgegeben.

Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft (“DBAG”) wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die DBAG ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage von Aktien der Beta Systems Software AG und der Latonba AG zu beziehen. Von diesem Recht hat die DBAG vollumfänglich Gebrauch gemacht und 1.283.901 Neue Aktien gegen Sacheinlage gezeichnet.

Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. Dezember 2023 beschlossen, die futurum bank AG (“futurum bank”) zur Zeichnung von 474.017 Neuen Aktien (auf das Bezugsrecht auf eine Neue Aktie wurde verzichtet) zuzulassen mit der Maßgabe, die Bezugsaktien den bisherigen Aktionären zum Bezug anzubieten.

Die DBAG hat zusätzlich zu ihren eigenen unmittelbaren Bezugsrechten sämtliche mittelbaren Bezugsrechte eines anderen Aktionärs erworben. Ihr stehen daher mittelbare Bezugsrechte auf 290.663 Neue Aktien zum Gesamtbezugspreis von 8.280.988,87 Euro zu. Die DBAG hat sich verpflichtet, die erworbenen mittelbaren Bezugsrechte nur selbst auszuüben oder außerbörslich an andere qualifizierte Anleger zu veräußern, die die entsprechende Verpflichtung übernehmen. Die futurum bank hat der DBAG und etwaigen anderen qualifizierten Anlegern, die mittelbare Bezugsrechte von ihr erworben haben, außerhalb des vorliegenden öffentlichen Bezugsangebots vorab die Gelegenheit gegeben, ihre mittelbaren Bezugsrechte auszuüben.

Folglich bezieht sich das zu veröffentlichende Bezugsangebot nicht auf sämtliche Neuen Aktien, sondern lediglich auf die verbleibenden 183.354 Neuen Aktien (“Bezugsaktien”) zum Gesamtbezugspreis von 5.223.755,46 Euro. Soweit im Folgenden Aktionäre in Bezug genommen werden, sind damit die bezugsberechtigten Aktionäre der Gesellschaft mit Ausnahme der DBAG gemeint. Die Bezugsaktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 zum Bezug angeboten, d.h. für zwei alte Aktie kann eine Bezugsaktie bezogen werden (“Bezugsangebot”).

Die SPARTA AG wird das Bezugsangebot am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder nach Veröffentlichung unter https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-2023/ die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist beginnt am 18. Dezember 2023 und endet am 5. Januar 2024. Jeder Aktionär außer der DBAG kann innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 28,49 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und den anderen Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, “ex Bezugsrecht” notiert.

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 b) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (“Prospektverordnung”) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Gemäß der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Nummer 2 des Wertpapierprospektgesetzes wurde für die Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapier-Informationsblatt (“WIB”) erstellt, dessen Veröffentlichung am 12. Dezember 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Das WIB wird am 15. Dezember 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft (https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-2023/) veröffentlicht. Exemplare des WIB in Papierform werden bei der SPARTA AG, Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg, E-Mail: info@sparta.de, Fax: +49 6221 6492424 während der üblichen Geschäftszeiten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Bezugsrechtsinhabern wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts das WIB aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt “Mit dem Wertpapier und der Emittentin verbundene Risiken” beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Ferner wird den Aktionären empfohlen, die Finanzberichte und andere auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparta.de verfügbaren Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

(Ende)