05. Mai 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Kapitalerhöhung vor

 

Heidelberg (pta106/05.05.2022/22:10) – Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA AG haben heute beschlossen, der für den 1. Juni 2022 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 27.853.742,00 Euro um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) zur Abstimmung vorzulegen.

Gemäß Beschlussvorschlag werden die Neuen Aktien den Aktionären zum Bezug angeboten und mit einem Bezugsverhältnis von 1:3 zu einem Bezugspreis von 36,51 Euro je Neuer Aktie ausgegeben. Für je eine alte Aktie können also drei Neue Aktien bezogen werden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist dabei berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist, somit aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG (die “Beta Systems-Aktien”) mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,81007454 Beta Systems-Aktien an die SPARTA AG übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 45,07 Euro je Beta Systems-Aktie zugrunde, der sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 ergibt, mit deren Durchführung die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, vom Vorstand der SPARTA AG beauftragt wurde.

Weitere Einzelheiten sind der Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen, die zeitnah im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht werden wird. Das vollständige Wertgutachten wird vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung als PDF-Datei auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein und zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird das Bewertungsgutachten jedem Aktionär nach Veröffentlichung unverzüglich und kostenlos übersandt.

(Ende)