Eintragung der Kapitalerhöhung und wirtschaftliches Reinvermögen zum 30.09.2022

Heidelberg (pta012/10.10.2022/11:27) – Mit dem heutigen Tag wurde die Kapitalerhöhung der SPARTA AG wirksam in das Handelsregister eingetragen. Das neue Grundkapital beträgt nunmehr 49.221.732,00 Euro bei insgesamt 3.515.838 ausgegebenen Aktien. Die neuen Aktien sollen den Zeichnern baldmöglichst in ihren Depots gutgeschrieben werden.

Unter der Annahme, dass die Kapitalerhöhung bereits zum 30. September 2022 wirksam eingetragen worden wäre, errechnet sich per 30. September 2022 ein wirtschaftliches Reinvermögen der SPARTA AG von rd. 167 Mio. Euro bzw. rd. 47,50 Euro je Aktie.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

SPARTA erwirbt Mehrheitsbeteiligung an der Beta Systems Software AG

Heidelberg (pta034/30.09.2022/17:35) – Die SPARTA AG hat heute mit Ihrer Mehrheitsaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft einen Kaufvertrag über 750.000 Aktien der Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin abgeschlossen. Der Kaufpreis beläuft sich auf 45,07 Euro je Aktie und entspricht damit dem Einbringungswert je Beta Systems-Aktie in der kürzlich durchgeführten gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung, deren Eintragung zum jetzigen Zeitpunkt noch aussteht. Durch die Transaktion erhöht sich der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG von 41,2 % auf 57,5 %.

(Ende)

 

Ergebnis der Kapitalerhöhung 2022

Heidelberg (pta024/12.09.2022/14:00) – Die SPARTA AG hatte am 23. August 2022 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bezugsfrist begann am 24. August 2022 und endete am 7. September 2022. Jeder Aktionär konnte innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 36,51 Euro je Neuer Aktie zeichnen, wobei die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft berechtigt war, entsprechend ihrem Bezugsrecht Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlage in Form von Aktien der Beta Systems Software AG zu beziehen.

Hiermit gibt die SPARTA AG bekannt, dass Zeichnungen für 1.526.285 Neue Aktien eingegangen sind, wovon 72.585 Neue Aktien gegen Bareinlage bezogen wurden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat 1.453.700 Neue Aktien gegen Sacheinlage von 1.177.606 Aktien der Beta Systems Software AG bezogen. Die Kapitalerhöhung wurde somit zu 25,6 % gezeichnet. Damit stehen der Gesellschaft neue Barmittel in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Anteil der SPARTA AG an der Beta Systems Software AG erhöht sich im Zuge der Sacheinlage von 15,6 % auf 41,2 %.

(Ende)

 

Bezugsangebot wird am 23. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht

Heidelberg (pta017/22.08.2022/13:17) -

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Die Hauptversammlung der SPARTA AG hat am 1. Juni 2022 eine Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 27.853.742,00 Euro wird um bis zu 83.561.226,00 Euro auf bis zu 111.414.968,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.968.659 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die “Neuen Aktien”) erhöht. Die Neuen Aktien werden den Aktionären zum Bezug angeboten.

Die Neuen Aktien sind gewinnanteilberechtigt für alle Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung der Gesellschaft im Zeitpunkt der Entstehung der Neuen Aktien noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Die Neuen Aktien werden mit einem Bezugsverhältnis von 1:3 zu einem Bezugspreis von 36,51 Euro je Neuer Aktie ausgegeben.

a) Der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg wird das Bezugsrecht unmittelbar gewährt. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 3.342.306 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, deren Mehrheitsaktionärin die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist, somit aus bis zu 2.707.517 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,81007454 Aktien der Beta Systems Software AG an die SPARTA AG übertragen. Eine letzte auf die einzubringenden Aktien der Beta Systems Software AG entfallende Aktienspitze ist auf die nächste volle Aktie aufzurunden. Soweit der Einbringungswert der eingebrachten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der SPARTA AG einzustellen.

b) Den übrigen Aktionären wird das Bezugsrecht mittelbar gewährt. Dabei werden die Neuen Aktien von einem vom Vorstand auszuwählenden und zu beauftragenden Institut bzw. Unternehmen, das diese Funktion nach § 186 Abs. 5 AktG ausüben darf, zum Ausgabebetrag von 14,00 Euro je Neuer Aktie mit der Verpflichtung übernommen, sie den übrigen Aktionären im Verhältnis 1:3 gegen Bareinlage zum Bezugspreis von 36,51 Euro zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug angemessener Kosten – an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Für je eine alte Aktie können also drei Neue Aktien bezogen werden. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt und endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Bezugsrechtehandel im Freiverkehr an einer deutschen Börse einzurichten

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Vorstand hat am 18. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung in Bezug auf den unter vorstehend b) genannten Teil der Kapitalerhöhung, der Gegenstand des zu veröffentlichenden Bezugsangebots ist, festgelegt. Folglich bezieht sich das zu veröffentlichende Bezugsangebot nicht auf sämtliche Neue Aktien, sondern auf diejenigen Neuen Aktien, welche nicht auf die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft entfallen, und somit lediglich auf 2.626.353 Neue Aktien. Soweit im Folgenden Aktionäre in Bezug genommen werden, sind damit die Aktionäre der Gesellschaft außer der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gemeint. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:3 zum Bezug angeboten, d.h. für eine alte Aktie können bis zu drei Neue Aktien bezogen werden (“Bezugsangebot”). Die Gesellschaft wird einen Bezugsrechtshandel im Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg einrichten.

Die SPARTA AG wird am 23. August 2022 das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 1. Juni 2022 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlage (Lit. b) des Beschlusses der Hauptversammlung) im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder unter https://sparta.de/spv2/kapitalerhohung-august-2022/ die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist beginnt am 24. August 2022 und endet am 7. September 2022. Jeder Aktionär außer der Deutsche Balaton AG kann innerhalb der Bezugsfrist Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 36,51 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die alten Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse und den anderen Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft gehandelt werden, “ex Bezugsrecht” notiert.

Im Zeitraum vom 24. August 2022 bis 5. September 2022 hat die Gesellschaft einen Bezugsrechtshandel an der Börse Hamburg eingerichtet.

Die Gesellschaft hat einen Prospekt veröffentlicht, der unter https://www.sparta.de/ zum Abruf zur Verfügung steht und kostenlos zur Ausgabe bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift angefordert werden kann:

SPARTA AG

Ziegelhäuser Landstraße 1

69120 Heidelberg

Maßgeblich für das Angebot ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Wertpapierprospekt, der auf der Sparta-Website unter https://www.sparta.de/ im Investoren-Bereich zur Verfügung steht. Die Billigung durch die BaFin ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.

(Ende)

 

SPARTA Halbjahresbericht 2022 online

Der Halbjahresbericht 2022 der SPARTA AG ist online und kann hier abgerufen werden.

SPARTA AG – 29.07.2022

 

Wertberichtigung einer wesentlichen Beteiligung

Heidelberg (pta018/21.07.2022/10:30) – Der Vorstand der SPARTA AG hat heute erfahren, dass die Geschäftsführung der Wiluna Mining Corporation Limited (“Wiluna”, ASX: WMC), einem Goldproduzenten mit Sitz in Perth, Australien, an dem die SPARTA AG einen Anteil von rd. 7 % hält, am 20. Juli 2022 entschieden hat, ein Insolvenzplanverfahren (“Voluntary Administration”) einzuleiten.

Zuletzt hatte Wiluna eine Kapitalerhöhung durchgeführt und ein neues Management eingesetzt, das eine Überarbeitung des bestehenden Abbauplans für die bestehende Ressource von 5,5 Mio. Unzen Gold vornehmen sollte. Zunehmender Kostendruck, eine Verschärfung der Zahlungsbedingungen bestehender Kreditoren, Fachkräftemangel infolge der COVID-19-Pandemie, Verzögerungen im Projekthochlauf sowie die weltweiten Einschränkungen im Schiffsverkehr führten nun gemäß heutiger Mitteilung des Insolvenzverwalters (“Administrator”) zu einem Mangel an Working Capital, der im Zeitraum bis zur Finalisierung des neuen Abbauplans nicht überbrückt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der SPARTA AG entschieden, die Beteiligung an der Wiluna vollständig abzuwerten. Die historischen Anschaffungskosten der Beteiligung an Wiluna, bestehend aus Aktien und Optionen, die erstmalig im Jahr 2020 erworben wurde, belaufen sich auf rd. 12,9 Mio. Euro und werden im Zuge der Erstellung des Zwischenabschlusses zum 30. Juni 2022 vollständig wertberichtigt.

Bezogen auf das am 6. Juli 2022 im Rahmen der Prognoseanpassung mitgeteilte vorläufige wirtschaftliche Reinvermögen der SPARTA AG zum 30. Juni 2022 von rd. 141 Mio. Euro bzw. rd. 71 Euro je Aktie ergibt sich unter Berücksichtigung der bereits bis dahin vorgenommenen Abschreibungen ein zusätzlicher negativer Reinvermögenseffekt in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro bzw. 2,13 Euro je SPARTA-Aktie.

(Ende)