Reinvermögen zum 30.06.2024

Heidelberg (pta010/01.07.2024/09:24 UTC+2)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 30. Juni 2024 mit rd. 220,9 Mio. Euro und damit rd. 45,80 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

Aufsichtsrat verlängert Vorstandsbestellung von Frau Katheder

Heidelberg (pta026/13.06.2024/16:24 UTC+2)

Der Aufsichtsrat der SPARTA AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Frau Eva Katheder nach Ablauf der derzeitigen Vorstandsbestellung am 30. Juni 2024 erneut zum Vorstandsmitglied zu bestellen.

(Ende)

 

Reinvermögen zum 07.06.2024

Heidelberg (pta007/10.06.2024/08:37 UTC+2)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 7. Juni 2024 mit rd. 216,5 Mio. Euro und damit rd. 44,90 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) und unter Ansatz verfahrensabhängiger Sicherheitsabschläge bewertet. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

Directors Dealings

Heidelberg (pta008/05.06.2024/10:04 UTC+2) – Mitteilung

1 Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
a) Name Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
2 Grund der Meldung
a) Position/Status In enger Beziehung
b) Erstmeldung
Wilhelm K. T. Zours
Aufsichtsrat
3 Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht
a) Name SPARTA AG
b) LEI 529900ENOE342DU53X12
4 Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften
a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments Aktie
Kennung DE000A0NK3W4
b) Art des Geschäfts Sonstiges
Erwerb von Aktien in zwei Teilen für 25,60 Euro je Aktie. 290.664 Aktien sind am 5. Juni 2024 zur Zahlung und Übertragung fällig; weitere 290.663 Aktien sind bis spätestens 30. September 2024 zu bezahlen und mit ihrer Kaufpreiszahlung zu übertragen.
c) Preis(e) Volumen
25,6 EUR 14.881.971,2 EUR
d) Aggregierter Preis Aggregiertes Volumen
25,6 EUR 14.881.971,2 EUR
e) Datum des Geschäfts 04.06.2024 UTC+2
f) Ort des Geschäfts Außerhalb eines Handelsplatzes

(Ende)

 

SPARTA Geschäftsbericht 2023 online

Der Geschäftsbericht 2023 der SPARTA AG ist online und kann hier abgerufen werden.

SPARTA AG – 26.04.2024

 

Vorschläge an die kommende ordentliche Hauptversammlung und Skizzierung geplanter Strukturmaßnahmen

Heidelberg (pta035/24.04.2024/17:45 UTC+2)

Der Vorstand der SPARTA AG (die “Gesellschaft”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung vorzuschlagen. Darüber hinaus soll der Hauptversammlung die Änderung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September vorgeschlagen werden.

Die Beschlussvorschläge dienen der Vorbereitung der nachfolgend skizzierten Strukturmaßnahmen, die – wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert – eine künftige Nutzung der bestehenden erheblichen steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft ermöglichen und in den kommenden Wochen evaluiert und weiter vorbereitet werden:

1. Durchführung einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung. Die Kapitalerhöhung soll auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands einem Betrag von rd. 30 Mio. Euro entsprechen. Für die anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung ist eine Reduzierung des Grundkapitals um rd. 92 Mio. Euro vorgesehen. Nach Umsetzung beider Maßnahmen wird sich der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie von derzeit 14,00 Euro auf 1,00 Euro verringern. Die Zahl der ausgegebenen SPARTA-Aktien soll dabei unverändert bleiben.

2. Anpassung des Geschäftsjahresendes auf den 30. September, um einen Gleichlauf des Geschäftsjahresendes der Gesellschaft mit dem der Beta Systems Software AG (“Beta Systems”) zu erreichen, an der die SPARTA AG derzeit rund 75 % hält.

3. Durchführung einer Kapitalerhöhung bei der SPARTA Invest AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Gesellschaft, und Einlage aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere die bestehenden Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligung an der Beta Systems, in die Kapitalrücklage der SPARTA Invest AG.

4. Einer späteren Hauptversammlung der Gesellschaft (nach gegenwärtigem Kenntnisstand voraussichtlich Anfang 2025) soll Folgendes zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

a. die Ausschüttung einer Sachdividende an die SPARTA-Aktionäre in Form von Aktien der SPARTA Invest AG. Die Dividendenausschüttung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft. Die Aktien der SPARTA Invest AG sollen ein eigenständiges Listing erhalten, voraussichtlich im Freiverkehr einer deutschen Börse.

b. eine anschließende Verschmelzung der Beta Systems auf die Gesellschaft und Fortführung des operativen Geschäfts der Beta Systems unter Änderung des Firmennamens der SPARTA.

Nach Umsetzung der skizzierten Maßnahmen würden Aktionäre für jede Aktie an der Gesellschaft zusätzlich eine gelistete SPARTA Invest-Aktie halten.

Die Gesellschaft verfügt über erhebliche steuerliche Verlustvorträge (derzeit rd. 95 Mio. Euro), die sie mit künftigen Gewinnen aus dem operativen Geschäft der dann auf sie verschmolzenen Beta Systems verrechnen kann. Das Beteiligungsportfolio der Gesellschaft wird von der SPARTA Invest AG fortgeführt, jedoch ohne die Beta Systems-Beteiligung.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen einschließlich der Zustimmung der Hauptversammlung der Beta Systems zur Verschmelzung mit der Gesellschaft sowie vorbehaltlich der Erkenntnisse der Prüfung und Vorbereitung der vorgenannten weiteren Maßnahmen wird der Vorstand die weiteren Details der geplanten Maßnahmen rechtzeitig auf den gesetzlich vorgesehenen Wegen bekannt geben.

(Ende)