Meldungen

 


02. Oktober 2023

Reinvermögen zum 30.09.2023

Heidelberg (pta/02.10.2023/10:10 UTC+2) – Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 30. September 2023 mit rd. 162,8 Mio. Euro und damit rd. 46,30 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

12. Juli 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Kapitalerhöhung vor

Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA AG haben beschlossen, der für den 23. August 2023 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 49.221.732,00 Euro um bis zu 24.610.866,00 Euro auf bis zu 73.832.598,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die „Neuen Aktien“) zur Abstimmung vorzulegen.

Gemäß Beschlussvorschlag werden die Neuen Aktien den Aktionären zum Bezug angeboten und mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 zu einem Bezugspreis von 28,49 Euro je Neuer Aktie ausgegeben. Für je zwei alte Aktien kann also eine Neue Aktie bezogen werden. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Nummer HRB 33874 eingetragenen Beta Systems Software AG mit Sitz in Berlin, somit aus bis zu 816.911 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems Software AG (die “Beta Systems-Aktien”) mit der ISIN DE000A2BPP88, die in den Handel des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Dabei darf die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA AG 0,63627257 Beta Systems-Aktien an die SPARTA AG übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 44,78 Euro je Beta Systems-Aktie zugrunde, der sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 ergibt, mit deren Durchführung die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, („Rödl & Partner“) vom Vorstand der SPARTA AG beauftragt wurde.

Der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat erklärt, dass die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft grundsätzlich daran interessiert sei, Aktien der Beta Systems Software AG zu dem von Rödl & Partner ermittelten objektivierten Unternehmenswert von 44,78 Euro je Beta Systems-Aktie im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung einzubringen.

Weitere Einzelheiten sind der Einladung zur Hauptversammlung zu entnehmen, die zeitnah im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft unter https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht werden wird. Das vollständige Wertgutachten wird vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung als PDF-Datei auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein und zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird das Bewertungsgutachten jedem Aktionär nach Veröffentlichung unverzüglich und kostenlos übersandt.

(Ende)

 

04. Juli 2023

Reinvermögen zum 30.06.2023

Heidelberg (pta/04.07.2023/12:35 UTC+2) – Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 30. Juni 2023 mit rd. 163 Mio. Euro und damit rd. 46,50 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Optionen werden zu ihrem inneren Wert angesetzt. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

26. Mai 2023

Aufsichtsrat verlängert Bestellung von Frau Katheder

Heidelberg (pta/26.05.2023/15:54 UTC+2) – Der Aufsichtsrat der SPARTA AG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, Frau Eva Katheder nach Ablauf der derzeitigen Vorstandsbestellung am 30. Juni 2023 erneut zum Vorstandsmitglied zu bestellen.

(Ende)

 

03. April 2023

Reinvermögen zum 31. März 2023

Heidelberg (pta/03.04.2023/12:25) – Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. März 2023 mit rd. 176 Mio. Euro und damit rd. 50,00 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

(Ende)

 

03. Januar 2023

Vorläufiges Reinvermögen zum 31. Dezember 2022

Heidelberg (pta009/03.01.2023/16:45) – Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2022 mit rd. 174 Mio. Euro und damit rd. 49,50 Euro je Aktie festgestellt.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen, insbesondere Steuerschätzungen, und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des vorläufigen Reinvermögens der SPARTA AG zum 31.12.2022 lag die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite für den Zeitraum 2018 bis 2022 bei rd. -0,2 % p.a. und damit im Rahmen der zuletzt am 6. Juli 2022 angepassten Prognose. Der Reinvermögensrückgang im Jahr 2022 beträgt rd. 30 %, wobei der Vorjahreswert zu Vergleichszwecken um die im Oktober 2022 eingetragene Kapitalerhöhung angepasst wurde.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens, gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum Ergebnis nach HGB. Das ausgewiesene HGB-Ergebnis bzw. HGB-Eigenkapital der SPARTA AG hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab. Der Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2022 wird voraussichtlich im April 2023 veröffentlicht.

(Ende)