Rechtssache/Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG

Der Vorstand der SPARTA AG hat heute aus Berichten erfahren, dass das Landgericht Köln im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG eine Erhöhung der Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen haben soll. Dies soll einer Erhöhung um 22,73 % bezüglich des für eine Stammaktie gezahlten Betrags (EUR 144,69) bzw. einer Anhebung um 21,43 % hinsichtlich einer Vorzugsaktie (EUR 146,24) entsprechen. Dem Vorstand der SPARTA AG ist der Beschluss bislang noch nicht zugegangen.

Sollte sich die Barabfindung tatsächlich wie vorbezeichnet erhöhen, würde dies bei der SPARTA AG einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in voraussichtlicher Höhe von rund 5 Millionen Euro, berechnet auf der Grundlage von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 9 Millionen Euro seit Mitte 2007, bedeuten.

Nach dem bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin AXA S.A., Paris, im vorgenannten Spruchverfahren und der Erfahrung aus anderen Verfahren ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Spruchverfahren mit der Entscheidung des Landgerichts Köln nicht beendet ist, sondern in der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt werden wird. Darüber hinaus steht auch den anderen Beteiligten des Verfahrens, d.h. den antragstellenden ehemaligen Aktionären der AXA-Konzern AG, das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob, wann und in welcher Höhe es zu einer Nachzahlung kommen wird, kann daher aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.

 

Hauptversammlung beschließt nur ordentliche Kapitalerhöhung zu 78 Euro je Aktie

Die außerordentliche Hautversammlung der Sparta AG hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.596.264,00 Euro um bis zu 3.532.088,00 Euro auf bis zu 14.128.352,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 252.292 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bezugsverhältnis 3:1) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der vorgesehene Ausgabebetrag je neuer Aktie soll 78 Euro betragen. Jedem Aktionär steht ein Bezugsrecht zu. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein.
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung haben drei Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben.

Die übrigen Vorschläge hinsichtlich der Schaffung eines genehmigten und eines bedingten Kapitals wurden nicht mit der notwendigen Stimmenmehrheit gefasst.

 

SPARTA Halbjahresbericht 2019 online

Der Halbjahresbericht 2019 der SPARTA AG ist online und kann hier abgerufen werden.

SPARTA AG – 12.07.2019

 

Halbjahresergebnis 2019

Die SPARTA AG schloss das erste Halbjahr 2019 mit einem Ergebnis nach Steuern (HGB) in Höhe von TEUR 4.249 (Vorjahr: TEUR 3.993) ab. Damit ergibt sich zum 30.06.2019 ein Eigenkapital nach HGB in Höhe von TEUR 78.774 (31.12.2018: TEUR 74.525).

Die primäre Zielgröße der SPARTA AG ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume (primärer finan­zieller Leistungsindikator), in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite erreichen möchten. Diese Zielgröße ist aus den HGB-Abschlüssen nicht ableitbar.

Für den laufenden Zeitraum 2015 bis 2019 gehen wir diesbezüglich weiter davon aus, dass die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung des Wertes der letzten fünf Jahre (Jahre 2014 bis 2018) von 7,7% liegen wird. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir “in der Größenordnung” mit einer Abweichung von weniger als 1,0%-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2015 bis 2019 zwischen 6,7% p.a. und 8,7% p.a. erwarten. Wir halten somit an der im Geschäftsbericht 2018 angegebenen Prognose fest.

Der vollständige Halbjahresbericht 2019 ist auf der Homepage der Sparta AG unter www.sparta.de abrufbar.

Der Vorstand

 

Kapitalerhöhung zum Ausgabepreis von 88 Euro je Aktie geplant

Am heutigen Tag hat der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands der Sparta AG zugestimmt, eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, um eine ordentliche Kapitalerhöhung zu beschließen.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.596.264,00 Euro um bis zu 3.532.088,00 Euro auf bis zu 14.128.352,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 252.292 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bezugsverhältnis 3:1) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der vorgesehene Ausgabebetrag je neuer Aktie soll 88 Euro betragen. Jedem Aktionär steht ein Bezugsrecht zu. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein.

Darüber hinaus soll der Hauptversammlung Beschlussfassungen über ein genehmigtes und ein bedingtes Kapital im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen vorgelegt werden. Auch hier soll für alle Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bestehen.

Der Vorstand

 

Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Die gestrige Hauptversammlung der SPARTA AG hat dem Beschlussvorschlag über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zugestimmt und Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Herrn Christoph Schäfers und Herr Dr. Günter Werkmann in den Aufsichtsrat gewählt. Der neu besetzte Aufsichtsrat hat in seiner im Anschluss an die Hauptversammlung abgehaltenen Sitzung nach dem Ausscheiden der bisherigen Vorstände Herrn Lars Hettche und Herrn Jens Jüttner zum neuen Vorstand der SPARTA AG bestellt.

Herr Hettche besitzt aus seiner bisherigen Tätigkeit umfangreiche Erfahrung im Bereich Wertpapier- und Unternehmensanalyse.

Herr Jüttner war 8 Jahre lang erfolgreich Vorstand bei der Beteiligungsgesellschaft Deutsche Balaton AG.

Der Vorstand