Meldungen

 


09. Dezember 2019

Bezugsangebot veröffentlicht

Die SPARTA AG hat heute das Bezugsangebot für die von der Hauptversammlung am 6. August 2019 beschlossene Kapitalerhöhung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Wir bitten unsere Aktionäre, nähere Informationen der heutigen Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu entnehmen oder unter www.sparta.de die Informationen zum Bezugsangebot abzurufen. Die Bezugsfrist endet am 23. Dezember 2019. Jeder Aktionär kann bis dahin Neue Aktien zum Bezugspreis in Höhe von 78,00 Euro je Neuer Aktie zeichnen. Die Einzelheiten und die Bedingungen sind dem Bezugsangebot zu entnehmen.
Im Zeitraum 10. Dezember 2019 bis 19. Dezember 2019 hat die Gesellschaft einen Bezugsrechtshandel an der Börse Frankfurt am Main eingerichtet.

Die Gesellschaft hat einen Prospekt veröffentlicht, der unter www.sparta.de zum Abruf zur Verfügung steht und kostenlos zur Ausgabe bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift angefordert werden kann:

Kontakt:
Jens Jüttner
Vorstand
SPARTA AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Fon +49 (0)6221 649 24 0
Fax +49 (0)6221 649 24 24
e-mail: info@sparta.de
hhtp://www.sparta.de

Link zur Kapitalerhöhungsseite.

 

27. November 2019

Geänderte Prognose für die Fünfjahres-Rendite der Jahre 2015 bis 2019

Die SPARTA AG ändert die bisherige Prognose, nach der die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite der Jahre 2015 bis 2019 zwischen 6,7% p.a. und 8,7% p.a. betragen sollte.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Beteiligungsportfolios in den letzten Monaten und einer heute erstellten, ungeprüften Zwischenrechnung hält der Vorstand nunmehr eine durchschnittliche Fünfjahres-Rendite der Jahre 2015 bis 2019 zwischen 5,5% p.a. und 7,5% p.a. für wahrscheinlich. Dies entspricht einer Rendite zwischen -2,8% und 7,2% für das Geschäftsjahr 2019. Das Reinvermögen der Gesellschaft beträgt dabei zum heutigen Tag rd. EUR 80,4 Mio.

Das Reinvermögen der SPARTA AG ist dabei definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden – insofern wesentlich – zum letzten der Gesellschaft vorliegenden Angebotspreis bewertet, falls der Vorstand den gebotenen Preis als nachhaltig einschätzt. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung, unterliegt einer ständigen Veränderung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Stichtagskurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden.

Die primäre Zielgröße des Unternehmens, die langfristige Entwicklung des wirtschaftlichen Reinvermögens gemessen mit der durchschnittlichen Fünfjahres-Rendite, steht nur in einem eingeschränkten Zusammenhang zum ausgewiesenen Ergebnis nach HGB. SPARTA’s ausgewiesenes HGB-Ergebnis hängt von den im jeweiligen Geschäftsjahr realisierten Gewinnen ohne die Berücksichtigung stiller Reserven ab.

 

03. September 2019

Directors Dealings

Diese Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen gemäß Artikel 19 MAR enthält Angaben zu einem mitteilungspflichtigen Geschäft die Aktie der SPARTA AG betreffend (ISIN: DE000A0NK3W4). Die Mitteilung wurde am 3. September 2019 über die DGAP veröffentlicht.

Datum: 2019-09-02
Name: Share Asset Management GmbH
Meldepflichtiger in enger Beziehung:Christoph Schäfers
Funktion: Aufsichtsrat
Geschäftsart: Kauf
Stückzahl: 89
Preis: EUR 85,00
Geschäftsvolumen: EUR 7.565,00
 

09. August 2019

Rechtssache/Erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA-Konzern AG

Der Vorstand der SPARTA AG hat heute aus Berichten erfahren, dass das Landgericht Köln im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter bei der AXA Konzern AG eine Erhöhung der Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie beschlossen haben soll. Dies soll einer Erhöhung um 22,73 % bezüglich des für eine Stammaktie gezahlten Betrags (EUR 144,69) bzw. einer Anhebung um 21,43 % hinsichtlich einer Vorzugsaktie (EUR 146,24) entsprechen. Dem Vorstand der SPARTA AG ist der Beschluss bislang noch nicht zugegangen.

Sollte sich die Barabfindung tatsächlich wie vorbezeichnet erhöhen, würde dies bei der SPARTA AG einen Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen in voraussichtlicher Höhe von rund 5 Millionen Euro, berechnet auf der Grundlage von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 9 Millionen Euro seit Mitte 2007, bedeuten.

Nach dem bisherigen Vortrag der Antragsgegnerin AXA S.A., Paris, im vorgenannten Spruchverfahren und der Erfahrung aus anderen Verfahren ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Spruchverfahren mit der Entscheidung des Landgerichts Köln nicht beendet ist, sondern in der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf fortgesetzt werden wird. Darüber hinaus steht auch den anderen Beteiligten des Verfahrens, d.h. den antragstellenden ehemaligen Aktionären der AXA-Konzern AG, das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob, wann und in welcher Höhe es zu einer Nachzahlung kommen wird, kann daher aus heutiger Sicht nicht prognostiziert werden.

 

06. August 2019

Hauptversammlung beschließt nur ordentliche Kapitalerhöhung zu 78 Euro je Aktie

Die außerordentliche Hautversammlung der Sparta AG hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.596.264,00 Euro um bis zu 3.532.088,00 Euro auf bis zu 14.128.352,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 252.292 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bezugsverhältnis 3:1) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der vorgesehene Ausgabebetrag je neuer Aktie soll 78 Euro betragen. Jedem Aktionär steht ein Bezugsrecht zu. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen frei übertragbar und mindestens im Freiverkehr handelbar sein.
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung haben drei Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben.

Die übrigen Vorschläge hinsichtlich der Schaffung eines genehmigten und eines bedingten Kapitals wurden nicht mit der notwendigen Stimmenmehrheit gefasst.

 

12. Juli 2019

Halbjahresergebnis 2019

Die SPARTA AG schloss das erste Halbjahr 2019 mit einem Ergebnis nach Steuern (HGB) in Höhe von TEUR 4.249 (Vorjahr: TEUR 3.993) ab. Damit ergibt sich zum 30.06.2019 ein Eigenkapital nach HGB in Höhe von TEUR 78.774 (31.12.2018: TEUR 74.525).

Die primäre Zielgröße der SPARTA AG ist die langfristige Steigerung des wirtschaftlichen Reinvermögens. Wir schauen hierbei vorrangig auf Fünfjahreszeiträume (primärer finan­zieller Leistungsindikator), in denen wir im Durchschnitt pro Jahr eine zweistellige Rendite erreichen möchten. Diese Zielgröße ist aus den HGB-Abschlüssen nicht ableitbar.

Für den laufenden Zeitraum 2015 bis 2019 gehen wir diesbezüglich weiter davon aus, dass die durchschnittliche Fünfjahres-Rendite in der Größenordnung des Wertes der letzten fünf Jahre (Jahre 2014 bis 2018) von 7,7% liegen wird. Für die Zwecke dieser Prognose definieren wir “in der Größenordnung” mit einer Abweichung von weniger als 1,0%-Punkten, was bedeutet, dass wir eine durchschnittliche Fünfjahresrendite 2015 bis 2019 zwischen 6,7% p.a. und 8,7% p.a. erwarten. Wir halten somit an der im Geschäftsbericht 2018 angegebenen Prognose fest.

Der vollständige Halbjahresbericht 2019 ist auf der Homepage der Sparta AG unter www.sparta.de abrufbar.

Der Vorstand