Bekanntmachung

gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

 

 

Der Vorstand der SPARTA AG, Hamburg, hat am 5. März 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, dass im Zeitraum vom 9. März 2007 bis zum 9. Juni 2007 18.122 Aktien der SPARTA AG über die Börse zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen erworben werden. Der Aktienrückkauf wird limitiert bis zum Kaufpreis von EUR 3,00. Der Vorstand macht damit von der am 17. August 2006 von der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG beschlossenen Ermächtigung Gebrauch.

Der Rückkauf dient dem Zweck, die Aktien nach dem Erwerb zur Glättung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen.

Der Kaufpreis (ohne Nebenkosten) darf gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. August 2006 den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der SPARTA AG im Parketthandel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als 10% übersteigen.

Der Rückkauf erfolgt unter der Führung eines Kreditinstituts und in Übereinstimmung der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (nachfolgend: “EU-VO 2273/2003″). Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien der SPARTA AG unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Es ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 Abs.1 und 2 der EU-VO 2273/2003 und die in diesem Rückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Die Transaktionen werden gemäß EU-VO 2273/2003 auf der Homepage der SPARTA AG unter www.sparta.de bekannt gegeben.

SPARTA AG
Hamburg
WKN 747405
ISIN:DE0007474058
 
Die Übersicht der Transaktionen finden Sie hier: Übersicht der Transaktionen (öffnet neues Fenster)