16. April 2020

Weiterer positiver Effekt aus möglicher Kündigung von Dräger-Genussscheinen

 

Mit adhoc-Meldung vom 24. März 2020 hat die Sparta AG bekannt gegeben, dass die Kündigung bzw. der Rückkauf der Genussscheine der Serie D durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA spätestens in drei Jahren voraussichtlich zu einer erheblichen Erhöhung des Eigenkapitals bzw. Net Asset Values (“NAV”) im Vergleich zu den am 18. März 2020 veröffentlichten und im Geschäftsbericht 2019 dargestellten Kennzahlen führen wird. Der positive Effekt auf das Eigenkapital bzw. den NAV beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rd. 12 Mio. Euro.

Mit spätabendlicher Meldung vom 15. April 2020 hat die Drägerwerk AG & Co. KGaA bekannt gegeben, dass sie nach erfolgter Kündigung der Genussscheine der Serie D nunmehr auch die Kündigung sämtlicher Genussscheine der verbleibenden Serien A und K mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 prüfe. In diesem Zusammenhang prüft die Drägerwerk AG & Co. KGaA noch verschiedene Finanzierungsoptionen.

Der Vorstand der Sparta AG geht nun von einer Kündigung der Dräger Genussscheine Serie A und Serie K zum Ende des Jahres 2020 aus. Dies führt voraussichtlich zu einem weiteren positiven Effekt auf das Eigenkapital bzw. Net Asset Values (“NAV”) der Sparta AG im Vergleich zu den am 18. März 2020 veröffentlichten und im Geschäftsbericht 2019 dargestellten Kennzahlen. Der weitere positive Effekt auf das Eigenkapital bzw. den NAV durch eine Kündigung der Dräger Genussscheine Serie A und Serie K zum Ende des Jahres 2020 beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rd. 5 Mio. Euro. Für die Berechnung des vorbezeichneten Effekts wurde ein Rückkaufwert von 590 Euro je Genussschein der Serie A und Serie K zugrunde gelegt.

Die Sparta AG behält sich vor, bei entsprechenden Opportunitäten, die gehaltenen Genussscheine auch vor Abwicklung des jeweiligen Rückkaufs zu veräußern.