24. März 2020

Positiver Effekt aus angekündigtem Rückkauf von Dräger-Genussscheinen

 

Die Drägerwerk AG & Co. KGaA hat heute bekanntgegeben, sämtliche 566.819 Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 24 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2022 zu kündigen. Der Rückkaufwert soll dabei dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung (Dezember 2019 bis Februar 2020) entsprechen. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt nach Angaben der Drägerwerk AG & Co. KGaA im Januar 2023.

Der betroffene Genussschein stellt aktuell die zweitgrößte Vermögenseinzelposition bei der Sparta AG dar. Auf Basis heute vorliegender Informationen führt der Rückkauf spätestens in drei Jahren voraussichtlich zu einer erheblichen Erhöhung des Eigenkapitals bzw. Net Asset Values (“NAV”) der Sparta AG im Vergleich zu den am 18. März 2020 veröffentlichten und im Geschäftsbericht 2019 dargestellten Kennzahlen. Der positive Effekt auf das Eigenkapital bzw. den NAV beträgt (vor Steuern) voraussichtlich rd. 12 Mio. Euro.

Die Sparta AG behält sich vor, bei entsprechenden Opportunitäten, die gehaltenen Genussscheine auch vor Abwicklung des Rückkaufs in 2023 zu veräußern.