Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals

 

Aktienzusammenlegung

SPARTA
Aktiengesellschaft
Hamburg

- Wertpapier-Kenn-Nummer: 747 405 -
- ISIN: DE0007474058 -
 
Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals
In der ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA AG (nachfolgend „Gesellschaft“) vom 17. August 2006 ist u. a. die Zusammenlegung von Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 14 : 1 mittels Erhöhung des rechnerischen Anteils am Grundkapital je Aktie beschlossen worden. Gemäß diesem Beschluss soll das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 7.018.122,00 eingeteilt in Stück 7.018.122 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie unter Glättung des Grundkapitals durch Einziehung von Stück 18.122 Aktien, in Stück 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 14,00 je Aktie, neu eingeteilt werden.

Auf dieser Grundlage hat der Vorstand der Gesellschaft am 05. März 2007 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, im Zeitraum vom 09. März 2007 bis zum 09. Juni 2007 einschließlich, Stück 18.122 Aktien der Gesellschaft über die Börse bis zu einem limitierten Kaufpreis von EUR 3,00 je Aktie zu erwerben. Der Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft ist abgeschlossen.

Am 03. April 2007 (nach Börsenschluss)

wird nun das reduzierte Kapital von 7.000.000 girosammelverwahrten Stückaktien der SPARTA AG durch die Depotbanken und die Clearstream Banking AG, Frankfurt, im Verhältnis 14 : 1 zusammengelegt. Für je 14 Stückaktien (WKN: 747 405 / ISIN: DE0007474058) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, erhalten die Aktionäre der SPARTA AG eine konvertierte Stückaktie (WKN: A0N K3W / ISIN: DE000A0NK3W4) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 14,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (WKN: A0N K3B / ISIN: DE000A0NK3B8) ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Wir bitten unsere Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Depotbank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Aktienspitzen ist spätestens

bis zum 26. April 2007 (einschließlich)

vorzunehmen. Soweit ein Ausgleich der Aktienspitzen bis zum Ablauf der Regulierungsfrist nicht erfolgt ist, werden die verbleibenden Aktienspitzen anschließend für Rechnung der Beteiligten freihändig verwertet. Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft für die Zusammenlegung von Aktien und der Teilrechtsregulierung sind nicht vorgesehen.

Das neu eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird.

Mit der Neueinteilung des Grundkapitals von dann 500.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 14,00 ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien verbunden. Die Preisfeststellung der Aktien im Amtlichen Markt an den Wertpapierbörsen Hamburg und Frankfurt sowie im Freiverkehr (Open Market) an den Wertpapierbörsen Berlin-Bremen, München und Stuttgart wird vom 04. April 2007 an auf die neue Einheit 1 Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 14,00 umgestellt. Vorliegende Börsenaufträge, die nicht ausgeführt sind, erlöschen mit Ablauf des 03. April 2007.

Hamburg, im März 2007
 
SPARTA AG
Der Vorstand